Einstieg in die Hep-Ausbildung erleichtert – geänderte Zugangsvoraussetzungen
Ab dem neuen Schuljahr 2024/25 gelten für die Ausbildung zur*zum Heilerziehungspfleger*in in der 3-jährigen Form und in der Ausbildung zur*zum Heilerziehungspflegehelfer*in geänderte Zugangsvoraussetzungen:
- Nachweis über mindestens 200 Stundenpraktische Tätigkeit in einer Einrichtung der Heilerziehungspflege, wenn Sie über Abitur, Fachabitur oder eine abgeschlossene Ausbildung mit mindestens zwei Jahren Regelausbildungsdauer sowie den mittleren Schulabschluss verfügen
- oder Nachweis über den mittleren Schulabschluss sowie eine einschlägige berufliche Ausbildung (= im sozialen Bereich) mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren bzw. zwei Jahre praktische Erfahrung im sozialen Bereich (z.B. FSJ, Bundesfreiwilligendienst, etc.)
- oder ein abgeschlossenes sozialpädagogisches Einführungsjahr (SEJ), sozialpädagogisches Seminar (SPS) oder heilerziehungspflegerisches Einführungsjahr (HEJ)
- oder eine abgeschlossene Ausbildung zur*zum Heilerziehungspflegehelfer*in
- oder eine mindestens vierjährige Führung eines Mehrpersonenhaushaltes*.
Weiterhin nötig ist der Nachweis der gesundheitlichen Eignung für den Beruf sowie ein erweitertes Führungszeugnis.
Wir haben für September 2024 noch einige freie Plätze, bewerben Sie sich also gerne bei uns!
*Aufnahme mit Zustimmung der jeweiligen Schulaufsichtsbehörde